Am 20. Februar 1914 wurde vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Main) ein Prozess gegen Rosa Luxemburg durchgefuehrt, weil sie in zwei Versammlungen - in Fechenheim am 25. September 1913 und in Bockenheim am 26. September 1913 - zum Kampf gegen die Kriegsgefahr aufgerufen und die Arbeiter aufgefordert hatte, irn Falle eines Krieges nicht auf ihre Klassenbrueder in Frankreich und in anderen Laendern zu schiessen. Rosa Luxemburg wurde zu einem Jahr Gefaengnis verurteilt. Gegen das Urteil fanden im Februar und März 1914 in vielen Staedten Deutschlands Protestkundgebungen statt.