Das Grundgesetz ist nicht im öffentlichen Recht, sondern im Privatrecht. Demokratie ist kein Grundrecht, also ist die jP. Bundesrepublik Deutschland GmbH (Fa. Robotron) nicht recht- und grundrechtfähig. Verbände juristischer Personen sind nicht Träger von Rechten. Aus diesem Grund haben alle Bediensteten eine private Haftpflicht, denn sie handeln nicht im öffentlichen Recht im Grundrecht, sondern im öffentlichen Interesse des demokratischen Grundgesetzes innerhalb der Justiz und Verwaltung. Demokratie ist weder Recht noch grundrechtfähig. Die Verletzung des Terminus im Limes des Grundrecht im öffentlichen Recht durch privaten Zwang ist aus dem Grundgesetz absolut und kategorisch rechtwidrig. Sie behaupten eine unerlaubte Geschäftsanmaßung durch die Verletzung der Rechtspaltung der Laizität und tragen dafür nicht das Recht, sondern die Verantwortung für den Rechtbruch und sind deswegen schuldig.