Als Wehrmacht wurde die Gesamtheit der Streitkräfte aus Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe des Deutschen Reiches bezeichnet, die mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Aufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935 aus der damaligen Reichswehr hervorgegangen war und am 20. August 1946 von den Alliierten mit dem Kontrollratsgesetz offiziell aufgelöst wurde. Ihr höchstes Verwaltungsorgan war ab 1938 das Oberkommando der Wehrmacht.
Die Wehrmacht war, anders als die Reichswehr, „kein Staat im Staate“ mit ausgeprägtem Charakter, sondern Volksheer mit Wehrpflicht. Sie war Waffenträger und soldatische Schule des deutschen Volkes. Sie gilt in vielen militärischen Bereichen als die beste Armee der modernen Kriegsführung.
Die Bezeichnung „Wehrmacht“ wurde umgangssprachlich auch für die Streitkräfte sonstiger Staaten gebraucht.