Die Vorgänge um den Bundesnachrichtendienst und seine Zusammenarbeit mit der NSA rückt, soweit das möglich ist, die Geheimdienste in den Fokus von Öffentlichkeit und parlamentarischen Kontrollgremien; in der Kritik ist dabei hierzulande besonders die Weitergabe von Daten durch die deutschen Dienste. Es stellt sich die Frage, bis zu welchem Punkt die Bundesregierung nach dem Geheimschutzabkommen mit den USA verpflichtet ist, so zu handeln oder ob nicht vielmehr der Straftatbestand der staatlich gelenkten Wirtschaftsspionage vorliegt. Während in Deutschland aufgeregt darüber diskutiert wird, verfügen die Geheimdienste anderer Länder über viel weiter reichende Befugnisse. So wurde jüngst beschlossen, dass die französischen Geheimdienste künftig größere Freiheiten für ihre Arbeit bekommen; Lauschangriffe, Videoüberwachung, Spionagesoftware oder die Erfassung von Verbindungsdaten werden neu geregelt. – Damit soll die Terrorgefahr in Frankreich besser abgewendet werden. Wir fragen, wie sehen die gesetzlichen Regelungen für die deutschen Geheimdienste aus, was dürfen sie und was nicht? Wie läuft seit dem 11. September die Zusammenarbeit mit den USA ab, welche Auswirkungen bei der Terrorbekämpfung hatte der Datenaustausch? Wie fällt der internationale Vergleich aus, ist Deutschland – aufgrund der historischen Erfahrungen – beim Thema Geheimdienste nach wie vor besonders besorgt? Wie werden die Geheimdienste in Deutschland unterstützt und kontrolliert? Mareike Bokern spricht mit ihren Gästen Erich Schmidt-Eenboom (Geheimdienstexperte), Andrew Denison (Amerikanischer Politologe und Publizist) und André Hahn (Die Linke, Vorsitzender des parlamentarischen Kontrollgremiums).