Familiengericht Amtsgericht Bayreuth vom 19.12.2005: Hedwig Holley gegen Johanna Hedwig Martini (Tochter) und deren Familie. Der Umgang mit den beiden Enkelkindern dient nicht dem Kindeswohl. Die Umgangsrechtsklage von Hedwig Holley wird abgewiesen. Hedwig Holley darf ihre Enkelkinder nicht besuchen, es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Kontakt dem Kindeswohl dient (Aktenzeichen 002 F 00472/04).
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Hedwig Holleys Stalking-Praktiken:
“Wahn ist ein Krankheitssymptom aus dem Fachgebiet der Psychiatrie. Es handelt sich um eine schwere inhaltliche Denkstörung und kommt im Rahmen verschiedener psychischer Störungen vor. Der Wahn ist eine die Lebensführung behindernde Überzeugung, an welcher der Patient trotz der Unvereinbarkeit mit der objektiv nachprüfbaren Realität unbeirrt festhält. Dies kann eine Störung der Urteilsfähigkeit zur Folge haben.” (Zitat aus Wikipedia)
Abhilfe könnte hier eine professionelle psychologische Beratung schaffen, bei der Hedwig Holley ihre sexuell traumatischen Erlebnisse mit ihrem Vater, ihre denunziatorische Tätigkeit bei der Securitate in Rumänien und ihre Holocaustverleugnung aufarbeiten kann. Leider ist dies Dr. phil. Heidi Schönfeld in ihrer Praxis für Logotherapie nicht gelungen. Stattdessen ist es noch weit schlimmer mit Hedwig Holley geworden, mittlerweile eine Gefahr für die Gesellschaft.