Familiengericht Amtsgericht Kulmbach vom 26.08.2006: Heinz und Karin Fischer gegen Sohn. Der Umgang mit den Enkelkindern dient nicht dem Kindeswohl. Die Umgangsrechtsklage von Heinz und Karin Fischer gegen deren Sohn und die Enkelkinder wurde abgelehnt (Aktenzeichen 002 F 00196/04). Richterliche Rüge bei mündlicher Verhandlung gegen Heinz und Karin Fischer, da sie die private Familienangelegenheit über einen Fernsehsender (Ofr TV) an die Öffentlichkeit gezerrt haben. * Heinz und Karin Fischer lehnen leider die Beratung eines professionellen Psychologen ab und handeln gemäß den Anweisungen ihrer “Familienfreunde”: Pfarrer Friedrich Schröter, Hedwig Holley, Sektenpfarrer Bernhard Wolf, Sektenpfarrer Friedrich Jehnes, Pfarrer Rubens Horst und Pfarrer Manfred Siegling (Schwiegervater von Katharine Siegling). Vor ihrem Absprung aus der Gruppe um Hedwig Holley ließ sich auch Rechtsanwältin Karin Halbig durch Hedwig Holley instrumentalisieren.