Wenn ein Mensch wegen notwendiger Auskunft anruft, wird angesagt: " schreiben Sie uns......". Das ist die Antwort von Behörden auf Fragen. Da brauchen Wir nicht mehr anrufen, wenn Wir grundsätzlich schreiben sollen! Wenn eine schriftliche Anfrage erfolgt, dann wird auch nicht geantwortet. Die Fragen an die Direktion Schweiz wird nicht beantwortet. Die Menschen werden wie ein Stück Dreck behandelt. Aufklärung als Ausgang aus der unmündigen Haltung ist nicht möglich, weil die Personen, die die Konvention anwenden möchten, den Inhalt der Konvention nicht ein Mal kennen, zu dem sie sich aufs Äußerste verpflichtet haben.