Schutzmacht Eine Schutzmacht tritt in Funktion, wenn zwei Staaten in einem Konfliktfall die diplomatischen und/oder konsularischen Beziehungen abbrechen. Sofern alle betroffenen Parteien einverstanden sind, übernimmt die Schutzmacht einen Teil der Aufgaben der bisherigen ordentlichen Vertretung des anderen Staats, gewährt den Angehörigen dieses Staats vor Ort Schutz und vertritt dessen Interessen. Diese Dienstleistung erlaubt den betroffenen Staaten, minimale Beziehungen aufrecht zu erhalten. Nachdem die Schweiz bereits im Ersten Weltkrieg Schutzmachtmandate ausgeübt hatte, wurde sie im Zweiten Weltkrieg dank ihrer Neutralität zur Schutzmacht par excellence. Sie vertrat die Interessen von 35 Staaten – darunter Krieg führende Grossmächte – mit über 200 Einzelmandaten. Im Kalten Krieg schwankten die Zahlen zwischen 4 Mandaten 1948 und 24 1973. In neuerer Zeit haben die klassischen Schutzmachtmandate an Bedeutung verloren. Die Schweiz nimmt gegenwärtig 4 Mandate wahr: Sie vertritt die USA in Kuba, Kuba in den USA, Iran in Ägypten und die USA im Iran.