Hochgeladen am 14.11.2010 Selim Sürmeli, spricht bei Jo Conrad über die aktuelle Lage, und neue Erkenntnisse. Es wird unter anderem das Thema Polizeigewalt im Zusammenhang mit Stuttgart 21 angesprochen. Menschenrechtsverletzungen sind in der BRD nicht strafbar. Es gilt StGB § 1 Keine Strafe ohne Gesetz. Verbrechen die von Polizeibediensteten begangen werden, sind zwar theoretisch genauso strafbar, wie die von jedem anderen auch. Aber da Menschenrechtsverletzungen in der BRD nicht bestraft werden, und die Gesetzgebung sogar für Verschleierung, gegen Aufklärung, spricht (Verwaltungsverfahrensgesetz § 5 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe), ist es meist sogar so, dass Polizeibedienstete wenn überhaupt nur in erster Instanz schuldig gesprochen werden. Was dann in zweiter Instanz wieder aufgehoben wird. Das angeblich geltende Recht, gilt also überhaupt nicht. Es ist nicht da. http://zeb-org.dehttp://deutschlandanzeiger.comhttp://deutsches-amt.de