Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes (Art. 25 GG). Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 GG), aber kein Rechtstaat! Die völkerrechtlichen Regeln der Sozialgesetze basieren auf die genfer Abkommen. Jedes Nichtwissen über den Inhalt des genfer Abkommen ist eine völkerrechtliche Vertragverletzung. Art. 1, 127, 3.genfer Abkommen - Vertrag 0.518.42 Art. 1, 144, 4.genfer Abkommen - Vertrag 0.518.51