Herzlich Willkommen bei MenschenrechtTV! Wie bereits angekündigt und mitgeteilt, tritt am 01.11.2015 das neue Meldegesetz für die weitere Personifikation auf Bundesebene in Kraft, in der die Menschen die Staatsangehörigkeit verlieren, wenn die Gleichschaltung-EU-Konzern-Staatsangehörigkeit zukünftig durchgesetzt wird. Das Meldegesetz ist der Grund der Personifikation, denn natürliche Personen gibt es in der jP. Bundesrepublik nicht. Die Behörden geben in der Zwischenzeit selbst zu, daß natürliche Personen nur im Grundrecht existieren, doch für die jP. Bundesrepublik gilt das Grundgesetz. Natürliche Personen existieren auch nicht und sind reine Fiktionen. Im Grundgesetz können daher nach der Laizität die Grundrechte nicht erreicht werden, weil zwischen Sein und sollen ein unüberbrückbarer Graben entstanden ist, daß in der Öffentlichkeit Ethos und Recht nicht mehr existiert, weil Notstand, Notwehr und Selbsthilfe erlaubt ist, wie der Papst im Bundestag am 22.09.2011 erklärt hat. Es ist nur ein Scheingeschäft mit den Worten und dient nur dem einen Zweck: Kontrolle der gewaltsamen Unterdrückung! Aus diesem Grund wurde die Funktionsimmunität von Bediensteten zum 01.09.2013 aufgehoben, um den Gerichthof der Menschen zum 23.09.2013 völkerrechtlich in Art. 149 genfer Abkommen IV. zu ermöglichen. Da die sonstigen Hardware-Systeme (RFD-Chip, HAARP) noch nicht so weit sind, um die Menschen zu kontrollieren, wird die altbewährte Methode, willst du nicht mein Freund sein, dann hau ich dir in die Fresse, praktiziert, wozu das Meldegesetz dient. Das Meldegesetz definiert im genfer Abkommen das haager Abkommen in Rubrum, Rechtwahl und Gerichtstand und garantiert Menschenrechtverletzern über das wiener Abkommen die Immunität zwischen den Staaten. Es geht also nur um das Abrichten von Menschen, denn die Kontrollmaschinen sind noch nicht im vollen Einsatz.