Die Genfer Abkommen - Auszüge: 2. Menschenrechtsschutz Das Recht der Menschenrechte setzt auf internationaler Ebene den Rahmen für die Stellung des Individuums in der Gemeinschaft. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 legt in ihrer Präambel die Grundlage, mit folgenden Worten: „Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräu- ßerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet …“ Kapitel VIII Durchführung des Abkommens Artikel 45 Jede am Konflikt beteiligte Partei hat durch ihre Oberbefehlshaber im einzelnen für die Durchführung der vorstehenden Artikel zu sorgen und nicht vorgesehene Fälle gemäß den allgemeinen Grundsätzen des vorliegenden Abkommens zu regeln.